Geothermische Nutzungen

Offene Systeme (Wasser-Wasser-Anlagen)

  • Erstellen von Gutachten im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. Art. 70 BayWG
  • Bauabnahme von Brunnenanlagen gem. Art. 61 BayWG
  • Verlängerung bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Eigenüberwachung und der Sanierung von Anlagen

Geschlossene Systeme (Erdwärmesonden)

  • Erstellen von Gutachten im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. Art. 70 BayWG
  • Bauabnahme von Erdwärmesondenanlagen gem. Art. 61 BayWG
  • Verlängerung bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Eigenüberwachung und der Sanierung von Anlagen

Entwässerungsanlagen

Versickerung von Niederschlagswasser

Bauabnahme von Versickerungsanlagen gem. Art. 61 BayWG


Ableitung von Niederschlagswasser

Bauabnahme von Niederschlagswasserableitungen gem. Art. 61 BayWG

Wichtige Hinweise

Die Bohrungen sollten von zertifizierten Firmen mit DVGW W 120-Zulassung durchgeführt werden. Sofern keine Zulassung vorliegt, ist i. d. R. eine hydrogeologische Betreuung durch einen mit geothermischen Nutzungen erfahrenen Geologen erfoderlich.

Für ein Gutachten im Wasserrechtsverfahren werden wichtige Unterlagen benötigt.

Bei der baubegleitenden Bauabnahme werden unangekündigte Ortstermine während der Errichtung der Anlage erforderlich die i. d. R. dazu dienen, die Schichtenaufnahme des Bohrmeisters zu überprüfen, einzubauende Materialien abzunehmen, Bohrarbeiten, Zementationen und bei offenen Systemen Pumpversuche sowie bei geschlossenen Systemen die Arbeiten zur horizontalen Anbindung mit Druckprüfungen zu überwachen bzw. stichpobenhaft zu kontrollieren.
Nach Fertigstellung der Anlage ist eine Schlußbegehung erforderlich, bei der auch die Typdaten der Wärmepumpe überprüft werden.

Sie haben noch Fragen oder wünschen detaillierte Informationen? Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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